Juristisches IT‐Projektmanagement

Aufgabe 1

Fallbeispiel

Aufgabenstellung

Die Firma B ist ein überregionaler Anbieter von Ausbildungs‐ und Fortbildungsseminaren. Insgesamt verfügt das Unternehmen über sechs Standorte in Deutschland. Neben der Organisation und Durchführung von Seminaren bietet das Unternehmen auch die Möglichkeit, die Teilnehmer bei mehrtägigen Seminaren in hotelähnlichen Einrichtungen unterzubringen. Jährlich werden etwa 2.500 Seminare durchgeführt. Die Anzahl der Übernachtungen der Teilnehmer beläuft sich jährlich auf ca. 120.000.

Um den Geschäftsbetrieb durch eine EDV‐Lösung unterstützen zu lassen, hat die Firma B eine Ausschreibung durchgeführt. Grundlage der Ausschreibung war eine Leistungsbeschreibung, die allerdings nicht sehr detailliert war. Nach zähen Verhandlungen konnte sich das Softwarehaus S gegen die Mitbewerber durchsetzen und die Ausschreibung gewinnen. Das Softwarehaus S wurde beauftragt, eine Komplettlösung für ca. 1,5 Mio. EUR zu liefern. Der Auftrag umfasste die Entwicklung der Softwarelösung, die Lieferung von üblichen Dokumentationen sowie die Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Es wurde vereinbart, dass der Auftraggeber die notwendige Infrastruktur bereitstellt (Server, Betriebssysteme, Systemsoftware etc.).

Nach Erhalt des Auftrags schlug S vor, die gesamte Softwareentwicklung dadurch zu vereinfachen, dass ein Standardprodukt der Hotelbranche eingesetzt wird, um die Verwaltung der Übernachtungen der Seminarteilnehmer zu vereinfachen. Des Weiteren schlug S vor, die Verwaltung der Dozenten, der Seminare sowie die Verwaltung der Seminarteilnehmer auch mithilfe eines Standardprodukts abzudecken. S sagte in diesem Zusammenhang zu, die notwendigen Konfigurationseinstellungen vorzunehmen, die notwendigen Schnittstellen zu schaffen und bei Bedarf individuelle Zusatzprogramme zu entwickeln, um einen vertragsgerechten Zustand zu erreichen.

Die zu implementierende Anwendung sollte auf vier Citrix‐Servern installiert werden. Alle Standorte der Firma B sollten über das Internet auf die zentral installierte Anwendung zugreifen. Zudem war ein dedizierter Microsoft SQL‐Server installiert, der die Daten auf einem SAN‐Storage ablegt. Auf der gleichen Instanz sollte parallel ein Testsystem installiert werden, das die Daten im gleichen SAN speichert.

Das neue Softwaresystem sollte in drei Phasen eingeführt werden. Die ersten beiden Phasen wurden ohne gravierende Fehler am 31.05.2014 abgeschlossen, aber in der letzten und komplexesten Phase traten plötzlich „Fehler“ auf, die B als besonders gravierend einstufte. B stellte zudem fest, dass Funktionen, die bisher einwandfrei funktionierten, plötzlich fehlerhaft waren. Das Softwarehaus S war bei einigen Fehlern der Ansicht, dass es sich überhaupt nicht um Fehler handle, sondern um Zusatzwünsche von B. Die restlichen Fehler seien auf Probleme in der Infrastruktur von B zurückzuführen.

Nach mehreren Abnahmeversuchen verweigerte B gegenüber S schlussendlich die Abnahme am 07.10.2015. Das Softwarehaus S gab sich damit nicht zufrieden und reichte Klage am Landgericht München I ein, um die noch nicht erhaltenen 450.000 EUR einzuklagen. S vertrat die Auffassung, dass das gelieferte Softwaresystem allenfalls unerhebliche Mängel aufweisen würde.

In der Klageerwiderung macht B geltend, dass das von S gelieferte Softwaresystem folgende Mängel aufweisen würde:

  1. Im Ausdruck der Liste der offenen Posten werden die Belegnummern abgeschnitten. Die Liste der offenen Posten wird allerdings nur einmal pro Woche erstellt und ausgedruckt.
  2. In den Schulungseinrichtungen mit Hotelbetrieb dauert der Check‐In von Schulungsteilnehmern zu Beginn der Woche übermäßig lange. Das System reagiert sehr langsam und der gesamte Check‐In für einen Schulungsteilnehmer kann über fünf Minuten dauern. Dies führt bei mehr als 200 Teilnehmern dazu, dass am ersten Tag nicht alle Schulungsteilnehmer eingecheckt werden können und dass konsumierte Leistungen (wie z.B. Getränke) nicht auf die Konten der noch nicht eingecheckten Schulungsteilnehmer gebucht werden können. Die Leistungsbeschreibung enthielt zu dem Punkt „Performance“ keine Angaben.
  3. Die im Leistungsverzeichnis zugesagte Kontingentverwaltung versagt, weil das System die Anzahl der benötigten Doppelzimmer nicht korrekt berechnen kann. Während es nämlich in einem Standardprodukt der Hotelbranche üblich ist, dass für 10 Gäste, die sich jeweils paarweise anmelden, genau 5 Doppelzimmer benötigt werden, ist die Berechnung der Zimmer im vorliegenden Fall nicht so einfach zu bewerkstelligen, da junge Auszubildende nicht gemischt in Doppelzimmern untergebracht werden dürfen (Beispiel: 7 männliche Teilnehmer und 3 weibliche Teilnehmer benötigen dann insgesamt 6 Zimmer).

Aufgabe 1 a)

Aufgabenstellung

Unterstellt, dass die gesamte Softwarelieferung als Werkvertrag eingeordnet wird, ist das Softwarehaus S berechtigt, die bereits erhaltene Vergütung zu behalten, auch wenn das Gericht am Ende feststellt, dass die Gesamtabnahme gescheitert ist?
[1 Punkt]

  • ja
  • nein

Aufgabe 1 b)

Aufgabenstellung

Warum spielt die „Schwere“ eines Softwareproblems im vorliegenden Fall eine erhebliche Rolle?
[1 Punkt]


Aufgabe 1 c)

Aufgabenstellung

Welche Partei trägt die Beweislast, darzulegen, dass das gelieferte Softwaresystem mangelfrei ist bzw. mit erheblichen Mängeln belastet ist und warum?
[2 Punkte]

  • Firma B
  • Softwarehaus S

Begründung:


Aufgabe 1 d)

Aufgabenstellung

Nehmen Sie zu den oben genannten Mängeln 1), 2) und 3) Stellung und zeigen Sie insbesondere auf, welchem Vertragspartner das Problem höchstwahrscheinlich zuzuordnen ist und wie gravierend das Problem aus objektiver Sicht einzuschätzen ist.
[6 Punkte]

  • Mangel 1)
  • Mangel 2)
  • Mangel 3)

Aufgabe 1 e)

Aufgabenstellung

Im Hinblick auf die Lieferung von Dokumentationen waren im Vertrag lediglich „übliche Dokumentationen“ vereinbart. Was wäre unter diesen Bedingungen als Minimum zu liefern gewesen? Begründen Sie Ihre Antwort.
[1 Punkt]


Aufgabe 1 f)

Aufgabenstellung

Ist es aus juristischer Sicht haltbar, dass die Firma B für den Abnahmetest das Softwarehaus S verpflichten wollte, die für die Abnahme benötigten Testdaten zu liefern? Im Vertrag wurde zu diesem Thema nichts vereinbart.
[1 Punkt]

  • ja
  • nein

Aufgabe 1 g)

Aufgabenstellung

Nach der Entwicklungsphase 1 wurde die Software bereits in den Produktivbetrieb überführt. Ist das Softwarehaus S grundsätzlich verpflichtet, bei der Korrektur von (erwiesenen) Softwarefehlern, die erst im Produktivbetrieb festgestellt werden, auch die fehlerhaft erzeugten Produktivdaten zu korrigieren? Begründen Sie Ihre Antwort.
[2 Punkte]

  • ja
  • nein

Begründung:


Aufgabe 2

Vertragstypen, BGB, Urheberrecht

Aufgabe 2.1 (5 Punkte)

Aufgabenstellung

Nennen Sie fünf wesentliche Unterschiede zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag!

Nr.MerkmalWerkvertragDienstvertrag
1.
2.
3.
4.
5.

Aufgabe 2.2 (4 Punkte)

Aufgabenstellung

Was besagt § 640 BGB (Abnahme) sinngemäß? Nennen Sie die entscheidenden vier Punkte.


Aufgabe 2.3 (4 Punkte)

Aufgabenstellung

Auf welche verschiedenen Arten kann eine Abnahmeerklärung zustande kommen?


Aufgabe 2.4 (4 Punkte)

Aufgabenstellung

Auf welche Arten kann die Beendigung eines Werkvertrags erfolgen?


Aufgabe 2.5 (1 Punkt)

Aufgabenstellung

Als welchen Vertragstyp würden Juristen die Überlassung einer Standardsoftware auf Dauer einordnen?


Aufgabe 2.6 (5 Punkte)

Aufgabenstellung

Nennen Sie fünf typische Merkmale eines komplexen IT‐Projekts, für das ein umfangreicher IT‐Projektvertrag abgeschlossen wurde!


Aufgabe 2.7 (10 Punkte)

Aufgabenstellung

Nennen Sie 10 Themen, die für jeden IT‐Projektvertrag von erheblicher Bedeutung sind!


Aufgabe 2.8 (1 Punkt)

Aufgabenstellung

Was versteht man unter der urheberrechtlichen Erschöpfung?


Aufgabe 3

Vorgehensmodelle

Aufgabe 3.1 (5 Punkte)

Aufgabenstellung

Nennen Sie 5 typische Projektphasen eines IT‐Projekts, das nach dem Wasserfallmodell durchgeführt wird!


Aufgabe 3.2 (3 Punkte)

Aufgabenstellung

Was bedeuten folgende Rollen in einem SCRUM‐Projekt?

Nr.RolleBedeutung
1.SCRUM‐Master
2.Product Owner
3.Stakeholder

Aufgabe 3.3 (3 Punkte)

Aufgabenstellung

Nennen Sie drei wesentliche Merkmale eines Projekts, das mit XP (Extreme Programming) durchgeführt wird!


Aufgabe 4

Spezifikation

Aufgabe 4.1 (3 Punkte)

Aufgabenstellung

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Fachkonzept und einer technischen Spezifikation?


Aufgabe 4.2 (5 Punkte)

Aufgabenstellung

Nennen Sie 5 wesentliche Themen, die ein Fachkonzept abhandeln sollte!


Aufgabe 4.3 (4 Punkte)

Aufgabenstellung

Nennen Sie vier nicht‐funktionale Anforderungen!


Aufgabe 4.4 (7 Punkte)

Aufgabenstellung

Ein Kunde, der in seinem Unternehmen eine passende ERP‐Software einführen und einsetzen möchte, steht oft vor dem Problem, dass er nicht weiß, wie genau vorzugehen ist. In der Annahme, dass der Kunde bereits ein Standardprodukt angeschafft hat, welche weiteren Schritte würden Sie im Hinblick auf die Beauftragung eines IT‐Dienstleisters vorschlagen?


Aufgabe 4.5 (4 Punkte)

Aufgabenstellung

Welche Ebenen kennt die in der Vorlesung behandelte „Beschaffenheitshierarchie“ und was bedeuten diese Ebenen im Einzelnen?
In welcher Projektsituation wird es wichtig, das hier in Rede stehende Regelwerk (der Beschaffenheitshierarchie) zu kennen und anwenden zu können?


Aufgabe 5

Mitwirkungsleistungen

Aufgabe 5.1 (3 Punkte)

Aufgabenstellung

Welche Rechtsfolgen können eintreten, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheiten verletzt? Nennen Sie drei wesentliche Punkte.


Aufgabe 5.2 (4 Punkte)

Aufgabenstellung

Welche Punkte sollten nach Möglichkeit vertraglich geregelt werden, wenn die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers festgeschrieben werden sollen? Nennen Sie vier wichtige Punkte.


Aufgabe 5.3 (4 Punkte)

Aufgabenstellung

Nennen Sie vier typische Mitwirkungsleistungen eines Auftraggebers in einem IT‐Projekt!


Aufgabe 6

Öffentliche Vergabe

Aufgabe 6.1 (1 Punkt)

Aufgabenstellung

Inwiefern kann von einer Zweiteilung des Vergaberechts gesprochen werden?


Aufgabe 6.2 (3 Punkte)

Aufgabenstellung

Was bedeuten die nachfolgenden Begriffe?

Nr.BegriffBedeutung
1.Angebotsfrist
2.Bindefrist
3.Abnahmefrist

Aufgabe 6.3 (1 Punkt)

Aufgabenstellung

Welches Anbieterangebot muss in aller Regel den Zuschlag erhalten?


Aufgabe 6.4 (1 Punkt)

Aufgabenstellung

Welchen wesentlichen Vorteil hat ein EU‐weites Vergabeverfahren für einen Anbieter gegenüber einem nationalen Vergabeverfahren?


Aufgabe 6.5 (1 Punkt)

Aufgabenstellung

Wozu wird in einem Vergabeverfahren ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt?

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